Handel mit Energieeinsparzertifikaten

Die Plattform ist als Börse konzipiert, an der Energieeinsparzertifikate (weiße Zertifikate) und umweltschädliche Treibhausgasemissionen gehandelt werden, Verträge über den Kauf/Verkauf von Energien aus erneuerbaren Quellen u.Ä. abgeschlossen werden.

Durch die Veröffentlichung der Verordnung über Energieeffizienz-Verpflichtungssysteme (Narodne Novine 41/2019) wird in der Republik Kroatien seit dem Jahr 2019 die Möglichkeit des Handels mit Energieeinsparzertifikaten als eine der Optionen definiert, mit denen die verpflichteten Parteien (Energieversorger) ihrer Verpflichtung in Bezug auf das jährliche Energieeinsparziel nachkommen können.

Eine der Möglichkeiten, diese Verpflichtungen zu erfüllen, besteht darin, eigene Mittel in die Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung und/oder zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu investieren, die andere Möglichkeit besteht im Kauf oder in der Übertragung von Energieeinsparungen, die von Dritten in einer gemäß der Verordnung geregelten Weise erzielt wurden.

Gemäß den Verordnungsbestimmungen sind die verpflichteten Parteien verpflichtet, ihrer Verpflichtung zur Energieeinsparung auf folgende Weise nachzukommen:

durch Förderung und Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen, die eine größere Wirkung entfalten als Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, die auf einem den Vorschriften und technischen Standards entsprechenden Niveau realisiert werden;

durch Förderung und Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen oder -tätigkeiten, die zu dem Zeitpunkt, in dem die Investition vereinbart wird und die Ausführung beginnt, noch nicht durch alternative Maßnahmen abgedeckt sind, und zwar, damit Energieeinsparungen nicht doppelt angerechnet werden.

Bei der Erfüllung der Energieeffizienzverpflichtung werden den verpflichteten Parteien Anreize geboten, vorrangig die Energieeffizienz in von Energiearmut bedrohten Haushalten zu steigern, und zwar geschieht dies folgendermaßen:

Die berechneten Einsparungen, die sich aus Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergeben, die in Haushalten in Gebieten mit Entwicklungsspezifika gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die regionale Entwicklung durchgeführt werden, werden um 10 % erhöht;

Die berechneten Einsparungen, die sich aus Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergeben, die in Haushalten von Beziehern des Zuschusses für schutzbedürftige Energiekunden durchgeführt werden, werden um 20 % erhöht;

Die berechneten Einsparungen, die sich aus Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergeben, die in Haushalten von Beziehern des Zuschusses für schutzbedürftige Energiekunden in Gebieten mit Entwicklungsspezifika durchgeführt werden, werden um 30 % erhöht.